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ADAC: Reiserücktrittversicherung

ADAC: Reiserücktrittversicherung







Der Urlaub ist geplant. Meist schon viele Monate vor Beginn der Reise wird der Urlaub gebucht um sich Frühbucherrabatte zu sichern und die Urlaubsreise dadurch kostengünstiger zu machen. Doch niemand weiß was zu Beginn des Reiseantrittes alles passieren kann und deshalb ist in jedem Falle zu empfehlen, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Besonders empfehlenswert ist die ADAC-Reiserücktrittversicherung. Sie macht auf jeden Fall Sinn für jeden und bietet ein gutes Versorgungspaket zu einem günstigen Preis.

Eine Reiserücktrittversicherung tritt immer dann ein, wenn Sie eine Reise aus ganz bestimmten Gründen nicht antreten können, vielleicht vorzeitig abbrechen müssen oder eventuell durch Krankheit Ihren Urlaubsort erst verspätet wieder verlassen können und Ihnen dadurch ein zusätzlicher Kostenfaktor entstanden ist. Bei der ADAC-Reiserücktrittversicherung mit einem Jahresschutz ersetzt man Ihnen im Falle eines Reiserücktritts die anfallenden Stornokosten, im Falle des Abbruchs der Reise oder der verspäteten Rückreise die dadurch entstehenden Mehrkosten. In diesen beiden Fällen werden Sie vom ADAC auch bei der Organisation der Rückreise und Hotelbuchungen unterstützt. Die Stornokosten werden erstattet, wenn die versicherte Person oder eine mitversicherte Person die Reise wegen eines Unfalles, eines Todesfalles, einer Schwangerschaft oder einer schweren Erkrankung nicht antreten kann.

Weitere Versicherungsgründe der ADAC-Reiserücktrittversicherung sind Verlust des Arbeitsplatzes durch eine betriebsbedingte Kündigung der Versicherungsnehmer, unter gewissen Voraussetzungen eine neue Arbeitsstelle nach vorheriger Arbeitslosigkeit aufnimmt. Auch bei eingetretenen Schäden bei einer versicherte Person an dessen Eigentum, zum Beispiel durch einen Brand, eines Elementarereignisses (z.B. durch Hochwasser etc.) oder durch die Straftat eines Dritten zu Schaden kommt, tritt die ADAC-Reiserücktrittversicherung ein und übernimmt die anfallenden Stornokosten der Reise. Versichert sind immer derjenige, der die ADAC-Reiserücktrittversicherung für sich abgeschlossen hat. Sie haben aber auch selbstverständlich die Möglichkeit, eine Familienversicherung abzuschließen. Hier spielt es keinerlei Rolle, ob Sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Zu den mitversicherten Personen in der Familienversicherung zählen Ihr Ehepartner oder Lebenspartner und natürlich die minderjährigen Kinder. Sie sind auch in dem Falle versichert, wenn die Reise für Sie durch eine andere Person gebucht worden ist. In diesem Fall genügt es schon, wenn Sie und Ihre Familienangehörigen auf den Buchungsunterlagen namentlich genannt werden.

Als versicherte Reisen bei der ADAC-Reiserücktrittversicherung zählen alle Pauschalreisen, aber auch einzeln gebuchte Leistungen wie zum Beispiel ein Flug, ein gebuchtes Hotelzimmer oder die gebuchte Ferienwohnung. Ausgeschlossen von der Versicherungsleistung sind jedoch alle Arten von Geschäftsreisen sowie der An- und Abreise zu einer solchen. Die ADAC-Reiserücktrittversicherung bietet Ihnen zu attraktiven Konditionen eine Topleistung mit einem hervorragenden Schutz für etwa anfallende Schadensfälle.
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