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Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung







Jeder Hauseigentümer sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Meist wird dieser Versicherungsschutz auch von den Banken gefordert, wenn das Eigenheim noch finanziert wird oder muss als Sicherheit bei der Vergabe eines Baudarlehens hinterlegt werden. In manchen Regionen in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Wohngebäudeversicherung auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den Folgen durch Feuer und kann auch auf Schäden durch Hagel, Sturm und Leitungswasser erweitert werden. Meist werden solche Versicherungen verbunden oder kombiniert.



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Bei Eigentumswohnungen beispielsweise wird die Wohngebäudeversicherung meist von der Hausverwaltung abgeschlossen. Neben dem Schadensausgleich der bereits genannten Gründe wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung auch im Rahmen des Feuerschutzes eine mögliche entgangene Miete für den Zeitraum der Renovierungs- oder Wiederaufbauarbeiten. Bei vermieteten Objekten. Aber auch bei selbstbewohntem Eigentum wird eine eventuell anfallende Miete für eine Ersatz- oder Übergangswohnung erstattet und dies in den meisten Fällen für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasserbzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.

Eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung ist die Rohbauversicherung. Mit der. Feuer- und Rohbauversicherung kann bereits der Rohbau gegen die Gefahr Feuer versichert werden. Diese Versicherung wird meistens in der Gebäudeversicherung über einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei mitversichert und ist der Wohngebäudeversicherung somit praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung. Sie haben bei der Wahl einer Wohngebäudeversicherung aber auch die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen. Sogenannte Komfort- oder Basisschutzversicherungen bieten umfangreiche Deckungen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei bietet der Basisschutz eine Reihe von zusätzlichen Deckungserweiterungen wie z.B. Überspannungsschäden, Feuernutzwärmeschäden, Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte infolge von Einbruch oder Einbruchversuch.

Beim Komfortschutz sind darüber hinaus meist sogar Schäden an freistehenden Garagen oder Carports, Aquarien, Wasserbetten und Schwimmbecken versichert. Dabei ist immer zu beachten, dass es unerlässlich ist, dass die Versicherungssumme immer dem aktuellen Wert des Gebäudes entspricht, denn nur dann können bei einem Schadensfall die Reparaturkosten in voller Höhe ersetzt werden. Nur in diesem Fall kann das Gebäude sogar bei einem Totalschaden wieder ohne finanzielle Einbußen instandgesetzt werden. Die Prämie einer Wohngebäudeversicherung richtet sich in der Regel nach bestimmten Gesichtspunkten, wie z.B. nach der Bauweise, der Art des Daches oder ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Vor Abschluss einer solchen Wohngebäudeversicherung sollten Sie sich auf jeden Fall immer gut informieren und sich auch von kompetenten Leuten beraten lassen. Voreilig abgeschlossene Versicherungen können später teure und langfristige Folgen haben.



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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.

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