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Photovoltaik-Versicherung

Photovoltaik-Versicherung







Unter dem Begriff Photovoltaik ist ein Begriff aus dem Bereich Solarzellen und man versteht damit die direkte Umwandlung der Sonnenenergie in die elektrische Energie mit Hilfe dieser Solarzellen. Eine netzgekoppelte Photovoltaik kann erhebliche Strombeträge erwirtschaften, aber die Einspeisevergütungen, die gesetzlich garantiert sind, bekommt man nur, wenn die Anlage auch einwandfrei funktioniert. Durch viele Einflüsse kann aber die Funktion einer solchen Anlage gefährdet oder auch dauerhaft gestört werden und deshalb sollte man eine gute Absicherung für die möglichen Risikofaktoren schaffen.



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In der Regel werden die benötigten Module auf der Dachfläche oder parallel zur Dachfläche montiert und nach Nutzung oder Lage des Gebäudes können damit auch verschiedene Faktoren von Risiken entstehen. Häufig werden Versicherungen für Photovoltaik als die sogenannten Allgefahrenversicherungen angeboten. Um festzustellen, welche Versicherung am besten geeignet ist, sollten einige Punkte unbedingt beachtet werden. Entscheidend ist natürlich in erster Linie die Größe der Anlage und die Art, wie sie montiert ist. Damit versteht man die Montage auf einem Schrägdach oder Flachdach, eine Bodenmontage oder vielleicht an der Fassade.

Weitere Faktoren sind die Nutzungsart des Gebäudes und es ist wichtig, ob das Gebäude privat als Wohnung oder für landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke genutzt wird. Auch die Lage der Anlage spielt eine Rolle und es ist ein Unterschied, ob das Gebäude im Ort oder abgelegen liegt. Die meisten Gefahren für Sachschäden gehen natürlich durch Naturereignisse aus sowie durch den Mensch, durch Tiere aber auch durch Mängel an der Konstruktion sowie Verschleiß. Neben Hagel und Sturm können auch Schäden durch Schneelast oder mögliche Erdbeben entstehen. Bei Tieren kann ein Schaden entstehen, wenn Kabel angebissen werden was oftmals einen Kurzschluss zur Folge hat. Wie schon anfangs erwähnt, werden oftmals zur Absicherung der Anlagen die sogenannten Allgefahrenversicherungen angeboten. Bei dieser Art der Versicherung wird der Versicherungsumfang nicht auf speziell definierte Risiken beschränkt und es wird alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Bei einem Schadensfall wird immer der Neuwert der Module eine Photovoltaik-Anlage erstattet und auch die Kosten für die Demontage und Neumontage sind mit einbezogen. Wenn auch der Ertragsausfall mitversichert ist, dann werden auch die Aufallzahlungen, die beim einem Ausfall entstehen, mitgetragen. Nicht versichert werden Ereignisse wie etwa Krieg, innere Unruhen sowie Garantieschäden, die Abnutzung und der natürliche Verschleiß der Anlage und auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht im Versicherungsumfang enthalten. Eventuell entstehende Fremdschäden durch eine Photovoltaik- Anlage können durch eine sogenannte Betreiberversicherung gut versichert und abgedeckt werden.



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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.





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