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Hundekrankenversicherungen

Hundekrankenversicherungen







Im Zuge der Gesundheitsreform und der damit verbundenen Kürzungen bei der ärztlichen Behandlung, weiß jeder die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung oder einer Krankenzusatzversicherung zu schätzen. Doch die Frage ist, ob sich auch für einen Hund eine solchen Krankenversicherung lohnt und ob dies notwendig ist. Betrachtet man die Kosten, die für die Behandlung eines Hundes anfallen können, so kann diese Frage durchaus bejaht werden. Je nach Art der Behandlung können für jeden Hund schnell hohe Kosten anfallen, vor allem wenn es sich um schwere Verletzungen, beispielsweise nach einem Unfall handelt.



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Leistungen der Hundekrankenversicherung:
Grundsätzlich sind bei einer Hundekrankenversicherung alle Tierarztkosten, die für eine ambulante und auch stationäre Behandlung anfallen, abgedeckt. Dies gilt sowohl für die Behandlung bei Krankheiten wie auch als Folge eines Unfalles. In den meisten Fällen ist diese Kostenerstattung auf 1.000 Euro pro Jahr festgelegt. Inklusive in diesen Leistungen sind Arzneimittel, die Kosten für operative Eingriffe, die Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik und die gesamten Kosten für die diagnostische Behandlung. Zu diesen gehören Röntgenaufnahmen, Ultraschall oder auch Laboruntersuchungen. Innerhalb von Europa besteht in der Regel auch sehr oft ein zeitlich befristeter Auslandsschutz. Auch die Kosten für eine physikalische Therapie oder die Behandlung mit homöopathischen Mitteln sind hier mit eingeschlossen.

Da auch bei Hunden die Behandlungsmethoden sehr vielfältig sein können, sind auch einige Leistungen, die ein Tierarzt anbietet, nicht im Versicherungsschutz enthalten. Dazu gehören etwa diätische Nahrungsmittel oder auch die Durchführung einer Kastration oder einer Sterilisation. Dafür gibt es einen hervorragenden Kostenschutz für alle anfallenden Operationen bei einem Hund. Hier werden aller Kosten des Tierarztes ohne eine Höchstbetragsgrenze übernommen. Für diese Operationen unter Vollnarkose ist auch keine Selbstbeteiligung notwendig und auch die Kosten für die Nachbehandlung werden in diesen Fällen komplett übernommen. Diese Übernahme kann bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte reichen.

Ist das Tier älter als fünf Jahre, muss jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent übernommen werden. Ganz wichtig ist auch der in der Hundekrankenversicherung enthalten Verkehrsunfallschutz. Auch in diesen Fällen wird ohne eine Höchstgrenze alles an anfallenden Kosten erstattet. Pro Jahr zahlt die Hundekrankenversicherung auch einen Betrag von maximal 100 Euro für Vorsorgemaßnahmen bei dem Tier. Dies können Impfungen oder Wurmkuren sein, aber auch Mittel gegen Flöhe und Zecken und einen regelmäßigen normalen Gesundheitscheck für das Tier. Je nach Wahl der Vertragslaufzeit und einer vereinbarten Selbstbeteiligung können hier schon für wenige Euro im Monat hervorragende Maßnahmen zum Schutzes des Tieres geschaffen werden und damit ein sehr großer Teil der Tierarztkosten abgedeckt werden.



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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.





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