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Private Krankenzusatzversicherung

Private Krankenzusatzversicherung







Die Gesundheitsreform hat ihre Spuren hinterlassen und die gesundheitliche Versorgung enthält nur noch die absolut notwendigen Grundleistungen und die medizinische Grundversorgung. Wer gesetzlich versichert ist, der muss sich damit abfinden. Jedes Jahr wechseln deshalb viele Menschen in die private Krankenversicherung und viele Krankenkassen müssen gar eine Massenflucht ihrer Kunden verzeichnen. Doch nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen, um der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu kehren und zum privaten Versicherer zu wechseln. Dies kann nur mit einer bestimmten Höhe des Jahreseinkommens geschehen, oder man ist Beamter, Student, Freiberufler oder selbständig. Doch es gibt auch für den gesetzlich Versicherten durchaus Möglichkeiten, in den selben Genuss wie ein Privatversicherter zu kommen. Das Zauberwort hierfür heißt Krankenzusatzversicherung.



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Leistungen der Krankenzusatzversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung kann dafür Sorgen getragen werden, dass ein Großteil von Arztkosten übernommen werden, die nach Abzug der gesetzlichen Kassenleistung noch übrig bleiben. Viele Krankenzusatzversicherungen bezahlen sogar die Kosten für Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nicht übernommen werden. Ganz nach den eigenen individuellen Ansprüchen und Vorstellungen kann man mit dem sogenannten Baukastensystem sich seinen ganz persönlichen Krankenschutz mit einer Krankenzusatzversicherung zusammenstellen. Vor allem im zahnärztlichen Bereich sind diese Krankenzusatzversicherungen sehr beliebt, denn gerade hier hat die Gesundheitsreform am deutlichsten ihre Spuren hinterlassen.

Je nach gewünschtem Tarif kann hier eine Erstattung für Behandlung und auch notwendigen Zahnersatz bis zu 100 Prozent abgeschlossen werden. Doch auch für die ambulante Behandlung beim Arzt stehen viele Möglichkeiten zur Auswahl. Hier können Bausteine gewählt werden, die sogar die Möglichkeit bieten, sich alle Kosten von einer Heilpraktikerbehandlung erstatten zu lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in diesem Falle gar nichts hinzu. Aber auch Akupunktur oder Kosten für Sehhilfen sind mit einer Krankenzusatzversicherung im Leistungsumfang enthalten.

Wer Wert darauf legt, bei einer notwendigen stationären Behandlung nicht in einem Mehrbettzimmer untergebracht zu werden, sondern in einem Einbett- oder Zweibettzimmer, der kann sich hierfür versichern. Mit diesem Schutz genießt man auch das Privileg der Behandlung durch den Chefarzt und nicht nur durch einen diensthabenden Arzt. Für alle Freiberufler oder Selbständige, die nicht privat versichert sind, empfiehlt sich eine Krankenzusatzversicherung im Bereich des Tagegeldes um hier einen Verdienstausfall abfangen zu können. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es viele Einschränkungen und man erhält bei weitem nicht das Geld, das durch eine Erkrankung verloren geht. Vor allem für Selbstständige ist der Verdienstausfall vom ersten Tage an sehr bedenklich und mit einer Zusatzversicherung kann dies abgefangen werden. Mit günstigen Tarifen kann jeder sein persönliches Paket zusammenstellen und für seine gesundheitliche Versorgung eine wertvolle Verbesserung erreichen.



Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.





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