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Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung







Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist man versichert gegenüber Schäden, die Inhaber und Mitarbeiter eines Betriebes gegenüber Dritten verursachen. Voraussetzung für die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung ist aber in jedem Fall, dass der entsprechende Schaden während der Ausführung der beruflichen Tätigkeit oder Ausübung entstanden ist. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für alle Schadensersatzansprüche auf, sofern diese berechtigt sind und ist auch dafür geeignet, nicht gerechtfertigte Ansprüche von Dritten abzuwehren, wenn nötig auch vor Gericht. Abgedeckt und versichert sind Schäden an Personen, an Sachen und am Vermögen, sofern letztere aus den beiden ersten hervorgehen.



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Die Betriebshaftpflichtversicherung hat aber auch einige Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der Haftung. Alle Vermögensschäden, die nicht als unmittelbare Folge von Sach- oder Personenschäden zu sehen sind, müssen mit einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Auch sämtliche Formen der Verletzung des Urheber-, Marken- und Patentrechts sind ebenfalls nicht abgedeckt und beinhalten keinen Versicherungsschutz. Alle Schäden, die entstanden sind, bei denen vorab eine diesbezügliche Gefahr erkennbar war, ohne dass diese beseitigt wurde, sowie Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang enthalten und nicht versichert.

Die Betriebshaftpflichtversicherung greift darüber hinaus weiter grundsätzlich nur bei all jenen Schäden, die auf Beschädigungen zurück gehen, nicht bei mangelhafter Leistung im Zusammenhang des Arbeitsauftrages. Die Höhe der Versicherungssumme einer typischen Betriebshaftpflichtversicherung liegt in den meisten Fällen bei Personenschäden bei 2 Millionen Euro, bei Sachschäden bei 1 Million Euro und bei Vermögensschäden bei 100.000 Euro. Die genauen Summen sind jedoch abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag und können damit auch in der Höhe noch deutlich verbessert werden. Die konkrete Höhe der Versicherungsbeiträge orientiert sich einerseits an der Größe des versicherten Betriebes, andererseits an der Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter. Existenzgründer erhalten häufig sehr günstige Konditionen bei manchen Versicherungsgesellschaften im Rahmen eines Existenzgründerprogrammes. Es sollte auch berücksichtigt werden, das sich bei vielen Betrieben im Laufe ihres Bestehens die anfallenden Risiken ändern und angepasst werden müssen.

Bei vielen Versicherern sind diese in der so genannten Vorsorgeversicherung mit versichert, müssen jedoch umgehend bei Bekanntwerden in den Vertrag konkret aufgenommen werden. Bei anderen Versicherungen muss dieser Part im Nachhinein zur Betriebshaftpflichtversicherung separat abgeschlossen werden. Wichtig ist hier auch, dass wirklich alle Vermögenswerte exakt erfasst und zusammengestellt werden, um so um Schadensfälle auch wirklich einen in der Höhe auch notwendigen Schutz hat. Auch hier sollte vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung eine umfangreiche Beratung im Vorfeld eingeholt werden. Oftmals wird aus Kostengründen nur auf den monatlichen Beitrag geschaut und im Schadensfall kommt dann das böse Erwachen.



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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.

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