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Unfallversicherung

Unfallversicherung







Eine Unfallversicherung kann zwar keinen Unfall verhindern und sollte auch niemals zur Sorglosigkeit verleiten. Aber wenn man Versicherungsleistungen und Versicherungssummen überlegt auswählt, kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung sehr preiswert vor den Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern. Besondere Bedeutung kommt dabei einer ausreichend hohen Invaliditätsleistung zu. Auf andere Leistungen wie zum Beispiel Krankenhaustagegeld, Schmerzensgeld oder Übergangsleistung kann man dagegen meist verzichten.



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Egal ob Handwerker, Büroangestellter, Hausfrau oder Kind, vor einem Unfall ist niemand sicher. Laut Statistik passieren die meisten Unfälle im Haushalt und in der Freizeit. Aber genau dort bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Versicherungsschutz. Achten Sie beim Vergleich der Unfallversicherungen aber bitte nicht nur auf einen günstigen Beitrag, sondern auch auf gute Versicherungsbedingungen. Dann werden Sie schnell feststellen, dass eine Unfallversicherung mit guten Versicherungsbedingungen gar nicht teuer sein muss. Bei der privaten Unfallversicherung gibt es einige wesentlichen Leistungsarten, auf die geachtet werden sollte. Die Invaliditätsleistung ist die wesentlichste Leistungsart einer privaten Unfallversicherung. Die Höhe der Invaliditätsleistung ist abhängig von der vereinbarten Grundinvaliditätssumme und dem Invaliditätsgrad.

Tritt innerhalb eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet, als Unfallfolge eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) ein, wird nach dem Grad der Invalidität eine Kapitalentschädigung geleistet. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach einem Unfall eingetreten sein und vor Ablauf der in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegten Frist ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Unfallrente. Einige Versicherer bieten ergänzend zu Invaliditätsleistung noch eine lebenslange monatliche Unfallrente an. Diese wird jedoch meist erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50%, dann aber in der vollen, vereinbarten Höhe ausgezahlt. Wird der Invaliditätsgrad jedoch unterhalb von 50% festgelegt, wird keine monatliche Rentenzahlung fällig. Wichtig für die möglichen Hinterbliebenen ist die Todesfallleistung. Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles verstirbt.

Eine geringe Todesfallsumme sollte aber in jedem Fall vereinbart werden, da bis zur Höhe der Todesfallleistung ein Vorschuss gezahlt wird, wenn noch nicht feststeht, wie hoch der Invaliditätsgrad nach Abschluss der Behandlungen sein wird. Weitere Leistungen die bei einer privaten Unfallversicherung oftmals mit im Paket angeboten werden, sind das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld. Zur Grundabsicherung aber sind diese Faktoren nicht unbedingt von Bedeutung und können auch gerne für einen dafür geringeren Beitrag aus den Leistungen fallen. Das gilt auch für die Kosten von kosmetischen Operationen. Grundsätzlich sollte bei einer Prüfung eines Angebotes für eine Unfallversicherung die Invalidität, die Unfallrente und die Todesfallleistung das Hauptaugenmerk auf sich ziehen.



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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.

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