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Versicherungslexikon

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Eigenanteil in der gesetzliche Krankenversicherung
Folgende Eigenanteile müssen volljährige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindestens bezahlen: - 9 EUR pro Tag bei Krankenhaus- und Kuraufenthalten bis max. 14 Tage im Kalenderjahr.
- Mehrkosten für bestimmte Brillengläser sowie Brillengestelle zu 100 %.
- zwischen 35 und 50 % des Rechnungsbetrages bei Zahnersatz.
- 4,00 EUR für kleinere (N 1), 4,50 EUR für mittlere (N 2), 5,00 EUR für große Packungen (N 3) bei Arzneimitteln.
- bei Bandagen, Einlagen etc. 20 % und übrigen Heilmitteln bis zu 15% der Kosten.
- 13,00 EUR zur stationären, vor- und nachstationären Behandlung sowie zur ambulanten Operation bei Fahrtkosten.
- Heilpraktikerbehandlungen
(Stand 2002)

Einlösungsbeitrag
Der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällige erste Beitrag. Dieser ist von ausschlaggebender Signifikanz. Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn der Beitrag in Händen des Versicherungsunternehmens ist. Zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts sind ebenfalls alle Folgebeiträge zu zahlen. Das kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich sein.

Einmalbeitrag
Dies ist eine Variante der Beitragszahlung, bei der zu Beginn des Vertrages direkt alle Beiträge mit einem Mal bezahlt werden. Verwendung finden Einmalbeiträge vor allem um sofortbeginnende Rentenversicherungen abzuschließen.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.

Durchschnittsbildung
Werden innerhalb eines gemeinsamen Direktversicherungsvertrages mehrere Arbeitnehmer eines Unternehmens versichert, so kann die Pauschalversteuerung bis auf 2.148 EUR erweitert werden, solange für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 1.752 EUR im Durchschnitt aufgebracht werden.





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