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Versicherungslexikon

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Überschussanteile
In der Regel werden die vom Lebensversicherer zugeteilten Überschussanteile zur laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.

Überschussbeteiligung
Durch eine rentable Anlage der Beiträge entstehen Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen. Dies geschieht auch dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der Beitragskalkulation angenommen und eine rationelle Verwaltung geführt wird. Als Überschussbeteiligung wird nahezu der gesamte Überschuß an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung sind die wichtigsten Überschußverteilungssysteme. Die jährlichen Überschußanteile werden beim Bonussystem als Einmalbeiträge für eine weitere beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Jahr für Jahr erhöht sich dadurch die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz wird bereits frühzeitig erhöht. Dagegen werden beim Versicherungsunternehmen bei der verzinslichen Ansammlung die jährlichen Überschussanteile angespart und verzinst. Zusammen mit der Versicherungssumme wird dieser angesparte Betrag dann zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen ausbezahlt. In der Regel führt dies zu einer Erlebensfall- Leistung die höher als beim Bonussystem ist.

Umlageverfahren
Nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, die man als Hauptversicherung bezeichnet, kann sie den Versicherungsschutz ergänzen. Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich bei Unfalltod durch die Unfall-Zusatzversicherung.

Unfall-Zusatzversicherung
Eine Tarifierungsform im Bereich der Autoversicherungen: Die Fahrzeugtypen bzw. Fahrzeugkonstruktionsgruppen werden nach ihrem Schadenverlauf in sogenannte Typklassen (in der Autohaftpflicht: 10-25; in Kasko 10-40) untergliedert. Modelle mit weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf sind den einzelnen Typklassen zugeordnet.

Unterversicherung
Der (Neu-)Wert aller versicherten Sachen ist größer als die Versicherungssumme; dies führt zu einer Reduktion der Entschädigungsleistung durch den Versicherer.





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